Entdecken Sie die wichtigen Neuerungen im Immobilienbereich ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 sind die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, die bedeutende Veränderungen mit sich bringen.
65-%-EE-Pflicht für Neubauten
Übergangsfristen für Bestandsgebäude
Kommunale Wärmeplanung wird entscheidend. In Großstädten ab 30.6.2026 und in kleineren Kommunen ab 30.6.2028 soll diese vorliegen. Früheres Handeln kann mit Zuschüssen belohnt werden.
Heizungsaustausch und Übergangsfristen
Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Bei Austausch müssen Öl- oder Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
Modernisierungsumlage im Mietrecht
Mit § 559e BGB wurde eine neue Modernisierungsumlage eingeführt. Vermieter können seit dem 1.1.2024 eine Mieterhöhung verlangen, wenn sie alte Heizungsanlagen nach GEG-Vorgaben ersetzen.
Diese Veränderungen sind Teil des Gebäudeenergiegesetzes, das darauf abzielt, die Wärmewende im Gebäudebereich zu fördern und energetische Standards zu erhöhen. Weitere Informationen und Details zu Fördermöglichkeiten gibt es ab dem 27.2.2024 bei der staatlichen KfW-Bank!
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Herr Mario Uhlmann, Immobilienmakler
Telefon: 0049 351 438 7 84 84
E-Mail: mario.uhlmann@korrektimmobilien.de
KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Sporergasse 4 | 0167 Dresden
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