In ganz Deutschland gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen und Wohnhäuser. Seit Anfang Juni 2022 müssen jetzt auch Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Der sächsische Landtag hat eine neue Bauordnung verabschiedet. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 - und nicht bis Ende 2024, so wie es mal angedacht war.
Sachsen war damit Schlusslicht bei der Gesetzgebung zur Rauchmelder-Installation in Deutschland. Rheinland-Pfalz hatte bereits 2003 als erstes Bundesland die Verpflichtung umgesetzt, zunächst auch nur für Neu- und Umbauten und dann im zweiten Schritt auch für Bestandsbauten. Seitdem zogen alle Bundesländer nach. In den letzten Bundesländern Berlin und Brandenburg endete die fünfjährige Übergangsfrist Ende 2020. Seitdem war Sachsen das einzige Bundesland ohne Rauchmelderpflicht für alle Privatwohnungen. Das ändert sich nun it dem Landtagsbeschluss.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung begründete den Beschluss zu der vorgezogenen Frist mit dem Ergebnis einer Sachverständigenanhörung. Darüber hinaus bleibe nach Auffassung der Fachpolitiker eine angemessene Übergangszeit für die betroffenen Hausbesitzer. Die Übergangszeit ist allerdings im Vergleich mit anderen Bundesländern eher knapp bemessen, so dass Hauseigentümer sich nunmehr zeitnah mit der Beschaffung der Geräte oder der Beauftragung von Dienstleistern befassen sollten.
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