Ab dem 1. Januar 2023 werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
In Deutschlang gibt es ja bereits seit Januar 2021 die sogenannte CO₂-Steuer. Die wird immer erfasst, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird.
Demzufolge müssen Mieter sie beim Heizen entrichten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen aber nun auch Vermieter an der CO₂-Steuer beteiligt werden, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Dafür wurde ein Stufenmodell entwickelt, da bedeutet, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher fällt die Beteiligung der Vermieter an der Steuer aus. Somit müssen Vermieter zum Beispiel bei Wohnung mit einer sehr schlechten Energiebilanz künftig bis zu 95 Prozent der Abgabe übernehmen. Nur bei sehr gut gedämmten Wohnungen mit dem Standard „KFW Effizienzhaus 55“ brauchen Vermieter auch künftig keine CO₂-Steuer mittragen.
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