Ein Immobilienmakler darf nicht ohne Auftrag tätig werden. Er benötigt einen Maklerauftrag, der die Entstehung der Pflichten gegenüber des Auftragnehmers und des Auftraggebers (auch hinsichtlich der Maklerprovision) regelt. Das bedeutet, dass er erst mit dem Erhalt des Auftrages bei einem Immobilienverkauf tätig werden darf.