Paar mit ihrem Immobilienmakler
Erfahrungen & Bewertungen zu KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Google Bewertung
4.9 / 5 Sterne
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Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
4.9
Cornelia Stiehl
Cornelia Stiehl
vor 3 Monaten
Da ich mich verändern wollte , begab ich mich auf die Suche nach einer Wohnung..ein sehr ansprechendes Objekt weckte mein Interesse und ich nahm Kontakt mit dem Anbieter auf..nach einer sehr spontanen Besichtigung war klar das es diese Wohnung werden soll..so ist mein künftiger Vermieter KORREKT IMMOBILIEN. Doch damit nicht genug ich bin ja im Besitz eines Hauses. Mir wurde sofort Unterstützung beim Verkauf angeboten..eine gute Entscheidung. Nach einer ausführlichen Vorbereitung z.B ein Spaziergang in 360 ° durch meine Immobilie, konnten sich die Interessenten bereits einen Eindruck machen. Heute war Notartermin und das innerhalb 4 Wochen..ich bin glücklich und freue mich jetzt auf meine neue Wohnung und danke dem gesamten Team für Ihre Arbeit. Viele Grüße
Michaela Sanner
Michaela Sanner
vor 5 Monaten
Wir wurden sehr freundlich beraten. Das Exposé kam unverzüglich nach unserer Anfrage.
Peter Blümel
Peter Blümel
vor 2 Monaten
Einen besseren Geschäftspartner konnte ich mir nicht wünschen. Alles schnell und unkomplziert abgearbeitet mit einem 1A Resultat Vielen Dank !!!!
Mandy Weber
Mandy Weber
vor einem Jahr
Sehr professionelle Bearbeitung, freundliche und sehr schnelle Kommunikation, sehr zu empfehlen
Thomas Kissinger
Thomas Kissinger
vor 3 Monaten
Ich habe über KORREKT Immobilien eine Mietwohnung angemietet. Der Kontakt war äußerst schnell, freundlich und professionell. Gerne wieder.

Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig.

Damit ist die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig verbindlich beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Künftig dürfen bei einer Neuvermietung in den beiden Städten die Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die für eine Wohnung geltende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem jeweiligen Mietspiegel der beiden Städten.

Ziel der Verordnung soll es sein, überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen auf den angespannten Wohnungsmärkten zu  verhindern.

Mietspiegel Dresden anfragen

Schon im Juni 2020 wurde die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 durch das Kabinett verlängert, sodass Mieten in bereits bestehenden Mietverhältnissen in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen. Diese Regelung und Einführung der sogenannten Mietpreisbremse war im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Genau heißt es in der Erstveröffentlichung unter sachsen.de: [...Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556d) bietet den Landesregierungen die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse. ...], Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1046221

Haben Sie Interesse daran, den aktuellen Mietspiegel der Stadt Dresden einzusehen? Gern können wir Ihnen diesen auf Anfrage zur Verfügung stellen.