Da bisher nicht einmal ein Drittel aller erforderlichen Grundsteuererklärungen zu den Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer durch die jeweiligen Eigentümern bei den zuständigen Finanzämtern abgegeben wurde und die ursprüngliche Frist bereits in zwei Wochen ausläuft, haben die Bundesländer entschieden, dass die Grundstückseigentümer mehr Zeit bekommen. Sogar die Behörden hatten Probleme, die Daten für kommunales Eigentum rechtzeitig abzugeben.
Bundeseinheitlich wurde die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate verlängert, auf spätestens den 31. Januar 2023.