Die EU nimmt eine bedeutende Veränderung an einem ihrer Schlüsselprojekte vor, nämlich der Überarbeitung der Gebäuderichtlinie. Im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission war geplant, dass unsanierte Wohngebäude ab 2030 ein bestimmtes Mindestmaß an Energieeffizienz erreichen müssen. Diese Bestimmung wird jedoch nicht länger aufrechterhalten. Stattdessen wird der gesamte Immobiliensektor zukünftig dazu verpflichtet, bestimmte Energieziele zu erfüllen.
Die Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit in den finalen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Parlament. Laut einem internen Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt, wurden "bedeutende Fortschritte erzielt", und es konnte "Einigkeit in Bezug auf die Mehrheit der noch offenen Punkte erzielt werden". Die Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Nach dieser Einigung müssen das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch formell zustimmen.