Am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Mit ihm wird unter anderem die Energiesparverordnung abgelöst, die beispielsweise die Aufstellung und den Umgang mit dem Energieausweis regelt (§ 80 GEG). Die bisherigen Regelungen werden aber fortgeführt, sodass die Einkleidung in ein neues Gesetz und die Neuordnung der Paragraphennummern grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Praxis haben. Wir stehen Ihnen gern zur Beratung und Beschaffung eines Energieausweises zur Verfügung.