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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat das Ziel, einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen und damit auch Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Erst im November 2020 wurde es durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ reformiert. Im letzten Sommer wurden weitere Änderungen beschlossen und gelten nun ab dem 28. Mai 2022.
Grundsätzlich soll das UWG regeln, welche unlauteren geschäftlichen Handlungen von Unternehmen als unzulässig anzusehen sind und ferner nicht erlaubt sind. Dies gilt besonders bezogen auf Werbung, durch die die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen beeinflusst werden kann. Aber auch Wettbewerberinnen sollen durch das UWG geschützt werden, denn einzelne Unternehmen sollen sich keine Vorteile durch unzulässige Praktiken verschaffen. Es soll das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb geschützt werden.
Die UWG-Änderungen beinhalten u.a. neue Hinweis- und Informationspflichten für den Online-Handel (Transparenzpflicht), neue Schwarze Klauseln der Unlauterkeit, besondere Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Influencer-Marketing, neuartige UWG-Schadensersatzansprüche für Verbraucher und einen zusätzlichen Bußgeldtatbestand gegen unlautere Geschäftspraktiken.