Paar mit ihrem Immobilienmakler
Erfahrungen & Bewertungen zu KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Google Bewertung
4.9 / 5 Sterne
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Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
4.9
Cornelia Stiehl
Cornelia Stiehl
vor 3 Monaten
Da ich mich verändern wollte , begab ich mich auf die Suche nach einer Wohnung..ein sehr ansprechendes Objekt weckte mein Interesse und ich nahm Kontakt mit dem Anbieter auf..nach einer sehr spontanen Besichtigung war klar das es diese Wohnung werden soll..so ist mein künftiger Vermieter KORREKT IMMOBILIEN. Doch damit nicht genug ich bin ja im Besitz eines Hauses. Mir wurde sofort Unterstützung beim Verkauf angeboten..eine gute Entscheidung. Nach einer ausführlichen Vorbereitung z.B ein Spaziergang in 360 ° durch meine Immobilie, konnten sich die Interessenten bereits einen Eindruck machen. Heute war Notartermin und das innerhalb 4 Wochen..ich bin glücklich und freue mich jetzt auf meine neue Wohnung und danke dem gesamten Team für Ihre Arbeit. Viele Grüße
Michaela Sanner
Michaela Sanner
vor 5 Monaten
Wir wurden sehr freundlich beraten. Das Exposé kam unverzüglich nach unserer Anfrage.
Peter Blümel
Peter Blümel
vor 2 Monaten
Einen besseren Geschäftspartner konnte ich mir nicht wünschen. Alles schnell und unkomplziert abgearbeitet mit einem 1A Resultat Vielen Dank !!!!
Mandy Weber
Mandy Weber
vor einem Jahr
Sehr professionelle Bearbeitung, freundliche und sehr schnelle Kommunikation, sehr zu empfehlen
Thomas Kissinger
Thomas Kissinger
vor 3 Monaten
Ich habe über KORREKT Immobilien eine Mietwohnung angemietet. Der Kontakt war äußerst schnell, freundlich und professionell. Gerne wieder.

UWG - Novelle 2022: Das gilt ab dem 28. Mai 2022

KORREKT IMMOBILIEN - Ihr Immobilienmakler Dresden informiert:

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat das Ziel, einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen und damit auch Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Erst im November 2020 wurde es durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ reformiert. Im letzten Sommer wurden weitere Änderungen beschlossen und gelten nun ab dem 28. Mai 2022.

Grundsätzlich soll das UWG regeln, welche unlauteren geschäftlichen Handlungen von Unternehmen als unzulässig anzusehen sind und ferner nicht erlaubt sind. Dies gilt besonders bezogen auf Werbung, durch die die Kaufentscheidung von Verbraucherinnen beeinflusst werden kann. Aber auch Wettbewerberinnen sollen durch das UWG geschützt werden, denn einzelne Unternehmen sollen sich keine Vorteile durch unzulässige Praktiken verschaffen. Es soll das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb geschützt werden.

Die UWG-Änderungen beinhalten u.a. neue Hinweis- und Informationspflichten für den Online-Handel (Transparenzpflicht), neue Schwarze Klauseln der Unlauterkeit, besondere Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Influencer-Marketing, neuartige UWG-Schadensersatzansprüche für Verbraucher und einen zusätzlichen Bußgeldtatbestand gegen unlautere Geschäftspraktiken.