Mit dem Zensus 2022 wird seit dem 15. Mai 2022 ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Gleichzeitig wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt.
Die grundlegenden Daten sind eigentlich schon in den Melderegistern vorhanden - aber eben nicht immer auf dem neuesten Stand.
Alle Mitgliedsstaaten der EU sind zum Zensus verpflichtet. Wer die Auskunft verweigert, dem droht ein Bußgeld. Dabei beruft sich das Statistische Bundesamt auf das Zensusgesetz.
Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland ist der Zensus 2022 eine sog. registergestützte Bevölkerungszählung, welche durch eine Stichprobe ergänzt wird und zusätzlich mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert ist. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Hierfür werden circa zehn Millionen Bürger befragt. Zusätzlich werden Gebäude und Wohnungen bei der Volkszählung aufgenommen, das betrifft ca. 17,5 Millionen Bürger. Das heißt, dass diverse Haushalte und (Mit-)Eigentümer/-innen, Verwalter/-innen oder sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen eines Gebäudes mit Wohnraum bzw. einer Wohnung entsprechende Mitteilungen zur Teilnahme am Zensu erhalten.
Die Befragung findet entweder per Interview durch Ehrenamtler:innen persönlich und an einem vorab angekündigten Termin statt oder auch online.
Sogenannte Volkszählungen waren schon immer umstritten, aber sie sind Pflicht und es sollen genaue Informationen über verschiedenste statistische Parameter gesammelt werden, die dann wiederum als Grundlage für das politische und verwaltungsmäßige Handeln genutzt werden sollen. Damit sollen auch sinnvolle wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen für die räumliche Planung in Deutschland getroffen werden.