Paar mit ihrem Immobilienmakler
Erfahrungen & Bewertungen zu KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Google Bewertung
4.9 / 5 Sterne
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Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
4.9
Cornelia Stiehl
Cornelia Stiehl
vor 3 Monaten
Da ich mich verändern wollte , begab ich mich auf die Suche nach einer Wohnung..ein sehr ansprechendes Objekt weckte mein Interesse und ich nahm Kontakt mit dem Anbieter auf..nach einer sehr spontanen Besichtigung war klar das es diese Wohnung werden soll..so ist mein künftiger Vermieter KORREKT IMMOBILIEN. Doch damit nicht genug ich bin ja im Besitz eines Hauses. Mir wurde sofort Unterstützung beim Verkauf angeboten..eine gute Entscheidung. Nach einer ausführlichen Vorbereitung z.B ein Spaziergang in 360 ° durch meine Immobilie, konnten sich die Interessenten bereits einen Eindruck machen. Heute war Notartermin und das innerhalb 4 Wochen..ich bin glücklich und freue mich jetzt auf meine neue Wohnung und danke dem gesamten Team für Ihre Arbeit. Viele Grüße
Michaela Sanner
Michaela Sanner
vor 5 Monaten
Wir wurden sehr freundlich beraten. Das Exposé kam unverzüglich nach unserer Anfrage.
Peter Blümel
Peter Blümel
vor 2 Monaten
Einen besseren Geschäftspartner konnte ich mir nicht wünschen. Alles schnell und unkomplziert abgearbeitet mit einem 1A Resultat Vielen Dank !!!!
Mandy Weber
Mandy Weber
vor einem Jahr
Sehr professionelle Bearbeitung, freundliche und sehr schnelle Kommunikation, sehr zu empfehlen
Thomas Kissinger
Thomas Kissinger
vor 3 Monaten
Ich habe über KORREKT Immobilien eine Mietwohnung angemietet. Der Kontakt war äußerst schnell, freundlich und professionell. Gerne wieder.

WOHNUNGSUMWANDLUNG - Was ist denn das?

Bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eröffnet sich die Möglichkeit, das Mietshaus "geteilt", d.h. wohnungsweise zu verkaufen. Dies könnte für Eigentümer interessant sein, die Zeit haben und versuchen wollen, deutlich höhere Renditen zu erzielen.

Soll ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt werden, ist zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig. Diese bestätigt, dass die einzelnen Einheiten des Gebäudes abgeschlossen sind, das heißt, über einen separaten Eingang verfügen und hinreichend von den anderen Einheiten abgegrenzt sind. Sodann ist das Gebäude und Grundstück der „Eigentumswohnanlage“ in „Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum“ und „Sondereigentum“ aufgeteilt. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung.

KORREKT IMMOBILIEN - Ihr Immobilienmakler Dresden - wir möchten Ihnen noch folgenden wichtigen Hinweis für einen Verkauf der einzelnen Wohnung(en) geben:
Der bisherige Vermieter oder Eigentümer hat kein besonderes Kündigungsrecht, wenn er umgewandelt hat. Die Umwandlung selbst ist ein rein formaler Akt und spielt sich praktisch nur in den Grundbüchern ab.
Nach einer durchgeführten Umwandlung ändert sich zunächst auch für die Mieter nichts.

Nur, entscheidet sich der bisherige Eigentümer und Vermieter, die Wohnung zu verkaufen, hat der "umgewandelte" Mieter dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht, welches er spätestens bei Vorlage eines notariellen Kaufvertrages mit einem anderen Käufer ausüben kann.

Sie wollen mehr erfahren? Gern stehen wir Ihnen Rede und Antwort.      Fragen an Immobilienmakler Dresden