Bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eröffnet sich die Möglichkeit, das Mietshaus "geteilt", d.h. wohnungsweise zu verkaufen. Dies könnte für Eigentümer interessant sein, die Zeit haben und versuchen wollen, deutlich höhere Renditen zu erzielen.
Soll ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt werden, ist zunächst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig. Diese bestätigt, dass die einzelnen Einheiten des Gebäudes abgeschlossen sind, das heißt, über einen separaten Eingang verfügen und hinreichend von den anderen Einheiten abgegrenzt sind. Sodann ist das Gebäude und Grundstück der „Eigentumswohnanlage“ in „Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum“ und „Sondereigentum“ aufgeteilt. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung.
KORREKT IMMOBILIEN - Ihr Immobilienmakler Dresden - wir möchten Ihnen noch folgenden wichtigen Hinweis für einen Verkauf der einzelnen Wohnung(en) geben:
Der bisherige Vermieter oder Eigentümer hat kein besonderes Kündigungsrecht, wenn er umgewandelt hat. Die Umwandlung selbst ist ein rein formaler Akt und spielt sich praktisch nur in den Grundbüchern ab.
Nach einer durchgeführten Umwandlung ändert sich zunächst auch für die Mieter nichts.
Nur, entscheidet sich der bisherige Eigentümer und Vermieter, die Wohnung zu verkaufen, hat der "umgewandelte" Mieter dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht, welches er spätestens bei Vorlage eines notariellen Kaufvertrages mit einem anderen Käufer ausüben kann.
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