Paar mit ihrem Immobilienmakler
Erfahrungen & Bewertungen zu KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Google Bewertung
4.9 / 5 Sterne
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Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
4.9
Cornelia Stiehl
Cornelia Stiehl
vor 3 Monaten
Da ich mich verändern wollte , begab ich mich auf die Suche nach einer Wohnung..ein sehr ansprechendes Objekt weckte mein Interesse und ich nahm Kontakt mit dem Anbieter auf..nach einer sehr spontanen Besichtigung war klar das es diese Wohnung werden soll..so ist mein künftiger Vermieter KORREKT IMMOBILIEN. Doch damit nicht genug ich bin ja im Besitz eines Hauses. Mir wurde sofort Unterstützung beim Verkauf angeboten..eine gute Entscheidung. Nach einer ausführlichen Vorbereitung z.B ein Spaziergang in 360 ° durch meine Immobilie, konnten sich die Interessenten bereits einen Eindruck machen. Heute war Notartermin und das innerhalb 4 Wochen..ich bin glücklich und freue mich jetzt auf meine neue Wohnung und danke dem gesamten Team für Ihre Arbeit. Viele Grüße
Michaela Sanner
Michaela Sanner
vor 5 Monaten
Wir wurden sehr freundlich beraten. Das Exposé kam unverzüglich nach unserer Anfrage.
Peter Blümel
Peter Blümel
vor 2 Monaten
Einen besseren Geschäftspartner konnte ich mir nicht wünschen. Alles schnell und unkomplziert abgearbeitet mit einem 1A Resultat Vielen Dank !!!!
Mandy Weber
Mandy Weber
vor einem Jahr
Sehr professionelle Bearbeitung, freundliche und sehr schnelle Kommunikation, sehr zu empfehlen
Thomas Kissinger
Thomas Kissinger
vor 3 Monaten
Ich habe über KORREKT Immobilien eine Mietwohnung angemietet. Der Kontakt war äußerst schnell, freundlich und professionell. Gerne wieder.

Rauchmelder - die Sachsen müssen nicht - sollten aber!

... 15 von 16 Bundesländern. Als letztes Bundesland will auch Sachsen die Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude einführen, aber wahrscheinlich nicht vor 2024.

Rauchmelder in Gebäuden können Leben retten. Jedes Jahr sterben Hunderte Menschen bei Wohnungsbränden. 
In der Regel sollen das Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Die Rauchwarnmelderpflicht bezieht sich nicht nur auf Wohnungen, sondern unter anderem auch auf Hotels, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser.

Nach den jeweiligen Landesbauordnungen in den einzelnen Bundesländern ist der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.