Grund: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung soll den Primärenergiebedarf von Gebäuden signifikant senken. Das führt zu einer stärkeren Förderung von Energieeffizienz bei gleichzeitiger Bevorzugung von regenerativen Energiequellen. Gebäude sollen also nicht nur weniger Energie verbrauchen, sondern die Energie soll auch vermehrt aus nachhaltigen Quellen stammen.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Alle vorhandenen Programme werden jetzt in der BEG zusammengefasst. Nur noch ein Antrag ist dann nötig, um Zugriff auf verschiedene Programme zu erhalten – inklusive der Förderung der Fachplanung und Baubegleitung. Für Sie als Käufer eines Bestandsgebäudes ergeben sich daraus bessere Möglichkeiten, die Immobilie mit Förderungen effizient und sparsam zu machen.
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM ist bereits im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.