KORREKT IMMOBILIEN - Ihr Immobilienmakler Dresden informiert:
➡ Baumaßnahmen wie Aus- und Umbauten sowie Sanierungen und Renovierungen sind nur unter Auflagen möglich, denn diese dürfen das Aussehen der Immobilie nicht verändern.
➡ Denkmalerhaltende Maßnahmen wie die Erneuerung der Dacheindeckung, das Trockenlegen der Wände oder das Ausbessern des Putzes dürfen ggfs. auch ohne Genehmigung vorgenommen werden, wenn sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
➡ Dem Eigentümer obliegt die Pflege der Immobilie. Hierfür gibt es finanzielle Förderungen vom Staat und Steuererleichterungen, denn erhaltende Maßnahmen können kostenintensiv sein, da die Auflagen eingehalten und diese in der Regel von Spezialisten ausgeführt werden müssen.
➡ Denkmalgeschützte Immobilien haben einen stabilen Wert, der sich häufig noch steigert, die Unterhaltskosten hingegen können höher ausfallen als bei Neubauten.
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