KORREKT IMMOBILIEN - Ihr Immobilienmakler Dresden gibt Ihnen eine Überblick über wichtige Anforderungen ab dem 23. Dezember 2020:
“Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” (§§ 656a bis 656d BGB)
Das neue Gesetz regelt die Verteilung der Kosten der Maklerprovision. Künftig ist es in keinem Bundesland mehr möglich, dass der Käufer die Courtage alleine tragen muss. Auch heute schon ist der Makler sowohl für Verkäufer als auch Käufer tätig – dies soll sich nun auch bei der Kostenverteilung bundesweit einheitlich zeigen. Nun bezahlen beide Parteien die Courtage zu gleichen Teilen – die Courtage wird also durch zwei geteilt.
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Käufer nicht als Verbraucher beziehungsweise natürliche Person handelt. Sobald der Käufer den Status einer juristischen Person hat (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gelten weiterhin die alten Regelungen.