Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Sachsen hat am 14. Juli 2020 einen eigenen Entwurf zur Anhörung im Landtag freigegeben. Das Kabinett hat "sachsen-spezifische" Steuermesszahlen vorgeschlagen. Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden.