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Erfahrungen & Bewertungen zu KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Google Bewertung
4.9 / 5 Sterne
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Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
Immobilienmakler in Dresden - KORREKT IMMOBILIEN GmbH & Co.KG
4.9
Cornelia Stiehl
Cornelia Stiehl
vor 3 Monaten
Da ich mich verändern wollte , begab ich mich auf die Suche nach einer Wohnung..ein sehr ansprechendes Objekt weckte mein Interesse und ich nahm Kontakt mit dem Anbieter auf..nach einer sehr spontanen Besichtigung war klar das es diese Wohnung werden soll..so ist mein künftiger Vermieter KORREKT IMMOBILIEN. Doch damit nicht genug ich bin ja im Besitz eines Hauses. Mir wurde sofort Unterstützung beim Verkauf angeboten..eine gute Entscheidung. Nach einer ausführlichen Vorbereitung z.B ein Spaziergang in 360 ° durch meine Immobilie, konnten sich die Interessenten bereits einen Eindruck machen. Heute war Notartermin und das innerhalb 4 Wochen..ich bin glücklich und freue mich jetzt auf meine neue Wohnung und danke dem gesamten Team für Ihre Arbeit. Viele Grüße
Michaela Sanner
Michaela Sanner
vor 5 Monaten
Wir wurden sehr freundlich beraten. Das Exposé kam unverzüglich nach unserer Anfrage.
Peter Blümel
Peter Blümel
vor 2 Monaten
Einen besseren Geschäftspartner konnte ich mir nicht wünschen. Alles schnell und unkomplziert abgearbeitet mit einem 1A Resultat Vielen Dank !!!!
Mandy Weber
Mandy Weber
vor einem Jahr
Sehr professionelle Bearbeitung, freundliche und sehr schnelle Kommunikation, sehr zu empfehlen
Thomas Kissinger
Thomas Kissinger
vor 3 Monaten
Ich habe über KORREKT Immobilien eine Mietwohnung angemietet. Der Kontakt war äußerst schnell, freundlich und professionell. Gerne wieder.

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Ob Sie nun Immobilien verkaufen oder kaufen möchten – mit KORREKT IMMOBILIEN erhalten Sie attraktive Angebote und einen kompetenten Maklerservice mit Festpreisgarantie. Gekrönt wird die Auswahl mit einem professionellen Rundum-Sorglos-Service. Das bedeutet, unsere Immobilienmakler sind Ihre Ansprechpartner von der Suche bis hin zur Vertragsabwicklung und Objektübergabe.

 

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Häufig gestellte Fragen

Entstehen mir Kosten durch den Suchauftrag?

Nein, der Suchauftrag ist komplett kostenfrei.

Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Erwerb einer Immobilie?

Die Kosten für Makler, Grunderwerbsteuer, Gericht und Notar unterscheiden sich je nach Bundesland teilweise erheblich. Für Immobilien in Sachsen gelten folgende Richtwerte:

  • Maklerprovision: Mit dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" werden nur noch höchstens 50 % der Maklerkosten auf Käufer verteilt, sofern der Makler die Interessen von Käufer und Verkäufer vertritt. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus fallen ortsübich 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. jeweils für Käufer und Verkäufer an.
  • Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises
  • Notar- und Grundbuchkosten: 1,5 % des Kaufpreises

Was beinhaltet das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision?

In der Vergangenheit war es in einigen Bundesländern noch möglich, dass Immobilienverkäufer oder -verkäuferinnen den Immobilienprofi beauftragten, aber dessen Kosten komplett von den Käuferinnen oder Käufern übernommen wurde. Mit dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen" können nur noch höchstens 50 Prozent der Maklerkosten auf Käufer oder Käuferinnen übertragen werden, sofern der Makler oder die Maklerin die Interessen beider Seiten vertritt.
Der Anwendungsbereich der Neuregelung gilt bei:
- Einfamilienhäusern,
- Eigentumswohnungen,
- bauträgergebundene Grundstücke und
- Ferienhäusern /-wohnungen zur Selbstnutzung.

Bei Baugrundstücken, Wohnungspaketen, Zweifamilienhäusern, Miets- bzw. Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Spezialimmobilien trifft die Neuregelung nicht zu.

Soll der Immobilienprofi einseitig im Interesse der Verkäufer oder Verkäuferinnen tätig sein, zahlen diese allein die Provision.

Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Wohnimmobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Nach den neuen Provisionsregelungen aus § 656 c BGB oder § 656 d BGB dürfen Verkäufer und Käufer nur zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichtet werden, wenn beide Parteien einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler abschließen.

Neu ist außerdem: Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision sieht zwingend die Textform vor (wozu auch eine Email zählt), wenn ein Maklervertrag über die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit einem Verbraucher abgeschlossen wird. Ein einfacher Handschlag genügt nicht mehr. Die Textform müssen Immobilienmakler ab dem 23.12.2020 zwingend einhalten. Ohne Textform gibt es keinen Provisionsanspruch mehr.